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Rettungsfähigkeit im Schuldienst: Prüfung der DLRG-Nachweise in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Kultusministerium lässt nach eigenen Angaben derzeit sämtliche Rettungsfähigkeitsnachweise im Schwimmunterricht überprüfen.

Rettungsfähigkeit im Schuldienst: Prüfung der DLRG-Nachweise in Baden-Württemberg

Hintergrund ist eine offenbar falsch ausgestellte DLRG-Bescheinigung einer Prüferin im Raum Baden-Baden, die bei einer Sportprüfung für Fachlehrkräfte in Karlsruhe aufgefallen ist. Für angehende Lehrkräfte im Land ist das kein Randthema – es geht um Einstellungen, die aktuell in der Schwebe hängen.

Was bislang belegt ist

Nach Darstellung des Ministeriums gibt es im Regierungsbezirk Karlsruhe mehr als 30 Verdachtsfälle, im Regierungspräsidium Stuttgart werden zwei weitere Einstellungsfälle geprüft. Laut tagesschau.de betrifft das laut Ministerium rund zehn junge Lehrkräfte, deren Einstellungsverfahren derzeit nicht abgeschlossen werden kann. Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bestätigt dem SWR, dass geprüft und ermittelt werde; mit ersten Ergebnissen sei frühestens in etwa vier Wochen zu rechnen. Wer den Sachstand verfolgen will, findet offizielle Meldungen des Hauses über dessen Social Wall – eine datenschutzkonforme Übersicht der eigenen Kanäle auf der Webseite des Ministeriums.

Was Betroffene jetzt konkret tun

Wer ein Einstellungsangebot im Schuldienst Baden-Württemberg erhalten hat und einen Schwimmnachweis über die DLRG vorlegen muss, sollte folgende Punkte abarbeiten:

  • Nachweis im Original bereithalten, nicht nur in Kopie.
  • Beim einstellenden Regierungspräsidium aktiv nachfragen, ob die eigene Bescheinigung Teil der laufenden Prüfung ist. Schweigen ist kein gutes Zeichen – Nachfragen schon.
  • Zeitnah einen neuen Rettungsschwimmkurs absolvieren. Die DLRG hat laut Ministerium kurzfristig Termine angeboten, die Prüfung erfolgt unabhängig von der laufenden Affäre.
  • Schriftlich dokumentieren, wann welcher Anbieter welchen Schein ausgestellt hat. Im Streitfall zählt die lückenlose Kette.

Worauf junge Bewerber achten sollten

Die Rettungsfähigkeit ist Pflichtbestandteil für den Einsatz im Schwimmunterricht – daran ändert die Affäre nichts. Geprüft wird, ob die Scheine rechtmäßig ausgestellt wurden, nicht ob die Anforderung zu hoch ist. Für diejenigen, die aktuell im Referendariat stehen oder kurz vor der Bewerbung sind, bleibt der ballige Ablauf gleich: Schein über die DLRG oder eine gleichgestellte Organisation erwerben, Gültigkeit prüfen, dann erst zur Bewerbung. Wer unsicher ist, ob die eigene Bescheinigung aus einer korrekt durchgeführten Prüfung stammt, lässt sie vor dem Versand noch einmal gegenchecken – per Anfrage bei der DLRG selbst oder beim zuständigen Regierungspräsidium.