Digitale Drehtür: Warum Thüringen bei der Begabtenförderung auf Distanz geht
Nach Angaben von SZ.de beteiligt sich Thüringen weiterhin nicht an der länderübergreifenden Initiative „digitale Drehtür“ für besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler.

Zwölf der 16 Bundesländer machen inzwischen mit, darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen. Für Familien und Schulen in Thüringen ist damit entscheidend: Die Förderung hängt vorerst davon ab, welche digitalen Angebote das Land selbst bereitstellt.
Was hinter der „digitalen Drehtür“ steckt
Das Konzept richtet sich an Kinder und Jugendliche, die im regulären Unterricht schnell unterfordert sind. Sie verlassen für bestimmte Unterrichtsstunden ihren Klassenverband und nehmen online an Kursen teil, die ihrem Leistungsniveau entsprechen. Danach kehren sie in den normalen Stundenplan und in ihre Klasse zurück.
Das ist kein vollständiger Schulwechsel und auch kein dauerhaftes Herauslösen aus dem Klassenverband. Der Ansatz soll zusätzliche Lernmöglichkeiten schaffen, ohne die soziale Einbindung in der eigenen Schule aufzugeben. Die Initiative wurde Anfang der 2020er Jahre entwickelt. Die Kooperation der beteiligten Länder ist zunächst bis 2027 vereinbart.
Nach Angaben der Initiative finanzieren die beteiligten Länder das Angebot mit und wirken an seiner Umsetzung mit. Langfristig soll die digitale Drehtür bundesweit verankert werden. Thüringen und Bayern gehören derzeit zu den Ländern, die nicht teilnehmen.
Warum Thüringen nicht mitmacht
Das Thüringer Bildungsministerium nannte gegenüber dem Landtag finanzielle und technische Gründe. Eine Beteiligung würde zusätzliches Personal binden. Gleichzeitig baut Thüringen seine eigene Schulcloud als zentralen Lernort für digitale Angebote aus.
Darin sieht das Ministerium das Risiko von Doppelstrukturen. Die Schulcloud verfügt laut Ministeriumsantwort bereits über technische Infrastruktur, Anmelde- und Supportstrukturen sowie eigene digitale Lernangebote. Ein Anschluss an die Länderinitiative könnte deshalb zusätzliche Kosten und parallele Zuständigkeiten erzeugen.
Ob Thüringen künftig einsteigt, bleibt offen. Das Ministerium erklärte, die Gründe für die bisherige Entscheidung müssten zunächst neu geprüft werden. Ein konkreter Termin für eine Beteiligung wurde nicht genannt.
Für Eltern bedeutet das: Die Bezeichnung „digitale Drehtür“ allein sagt noch nicht, ob ein Kind in Thüringen tatsächlich Zugang zu einem entsprechenden Angebot erhält. Entscheidend ist, welche Schule mit welchen digitalen Kursen arbeitet und ob die Schulcloud passende Möglichkeiten bietet.
Was Eltern und Schulen jetzt prüfen sollten
Wenn ein Kind im Unterricht deutlich unterfordert ist:
Zuerst sollte die Schule konkret benennen, welche Förderangebote verfügbar sind. Dazu gehören nicht nur allgemeine Zusatzaufgaben, sondern passende digitale oder fachliche Lernangebote mit klarer Betreuung.
Wenn von der digitalen Drehtür gesprochen wird:
Nachfragen, ob die Schule an der Länderinitiative beteiligt ist oder ein eigenes Angebot über die Thüringer Schulcloud nutzt. Das sind nicht automatisch dieselben Strukturen.
Wenn es noch kein passendes Angebot gibt:
Die Schule sollte klären, ob eine Teilnahme an digitalen Kursen außerhalb des regulären Unterrichts möglich ist und wer Anmeldung, technische Betreuung und Rückmeldung übernimmt. Genau an diesen Punkten entscheidet sich die praktische Umsetzung.
Wenn ein Wechsel des Bundeslandes keine Option ist:
Nicht auf eine politische Entscheidung warten. Die Schule kann zunächst die vorhandene Infrastruktur prüfen und festhalten, welche Förderung konkret fehlt. Das schafft eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Schulverwaltung und Bildungsministerium.
Der nächste relevante Punkt ist daher nicht eine neue Ankündigung, sondern eine klare Antwort aus Thüringen: Bleibt die eigene Schulcloud alleiniger Weg – oder öffnet sich das Land doch für die gemeinsame Initiative der anderen Bundesländer?